
Was beinhaltet hebammenbetreuung?
Hebammen sind die Fachfrauen für Schwangerschaft, Geburt und das Wochenbett. Die Begleitung durch eine Hebamme ist bis zum Ende der Stillzeit möglich. Jede Frau* hat in dieser Zeit Anspruch auf Hebammenhilfe.
Wann sollte ich Kontakt zu einer Hebamme aufnehmen?
Eine Kontaktaufnahme ist zu jedem Zeitpunkt möglich.
Aufgrund begrenzter Kapazitäten ist es ratsam, so früh wie möglich in der Schwangerschaft Kontakt zu uns aufzunehmen. Auch um ein Vertrauensverhältnis aufbauen zu können ist eine frühe Kontaktaufnahme sinnvoll.
Kann ich Schwangerenvorsorgen auch bei meiner Hebamme machen?
Unbedingt! Unsere Betreuung beginnt zu dem Zeitpunkt ab dem du vermutest schwanger zu sein. Gerne übernehmen wir die Feststellung der Schwangerschaft und stellen daraufhin den Mutter*pass aus.
Alle Vorsorgesuntersuchungen in der Schwangerschaft können von einer Hebamme durchgeführt werden und sind identisch zu den Untersuchungen bei der/dem Gynäkolog*in. Die einzige Ausnahme ist der Ultraschall, der in der Schwangerschaft drei mal empfohlen wird - dazu muss der/die Gynäkolog*in aufgesucht werden.
Die Schwangerenbetreuung liegt uns besonders am Herzen und bildet das Fundament für eine vertrauensvolle Betreuung während Geburt und Wochenbett. Auch wenn du keine Schwangerenvorsorge bei uns wahrnimmst, sind regelmäßige Termine während der Schwangerschaft (in etwa einmal monatlich) vorgesehen, damit wir trotzdem die Möglichkeit haben, uns kennenzulernen und zusammen die wichtigsten Fragen vor der sensiblen Wochenbettphase zu klären.
Was kostet Hebammenbetreuung?
Alle klassischen Hebammenleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Lediglich die zusätzliche Rufbereitschaftspauschale muss privat entrichtet werden, sofern diese gewünscht ist (IGEL-Leistung; mehr dazu bei "Rufbereitschaftspauschale"). Bei Privatversicherten werden in der Regel die gleichen Leistungen abgedeckt, jedoch ist der individuell vereinbarte Vertrag zwischen versicherter Person und privater Krankenversicherung ausschlaggebend.
Kontakt & Erreichbarkeit
Bitte beachtet: Außerhalb einer gebuchten Rufbereitschaft sind wir nicht dauerhaft erreichbar.
Alle weiteren Infos zu Kontakt & Erreichbarkeit könnt ihr unter "Kontakt" nachlesen.
Rufbereitschaftspauschale
Ab der 37+0 Schwangerschaftswoche bis 10 Tage nach der Geburt bieten wir euch bei Wunsch eine kostenpflichtige
24-h-Rufbereitschaft an, wofür ihr zum entsprechenden Zeitpunkt eine gesonderte Telefonnummer erhalten werdet. Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen die Rufbereitschaft mit i.d.R. mit 250€, der zusätzlich privat zu entrichtende Beitrag beträgt nach eigenem Einschätzen des Einkommens zwischen 100-250 Euro (insg. 350-500€, wovon i.d.R. 250€ wieder erstattet werden). Diese ermöglicht eine verbindliche Erreichbarkeit rund um den Geburtszeitraum und die erste Zeit danach. Die genauen Informationen dazu besprechen wir im Erstgespräch. Diese Leistung ist keine Voraussetzung um betreut zu werden, lediglich ein Add-On.
Außerhalb dieser Dauerrufbereitschaft sind wir weiterhin per SMS erreichbar und melden uns zurück, sobald es Arbeit und Familienleben ermöglichen.
Generell gilt: bei akuten medizinischen Notfällen wendet euch bitte direkt an den ärztlichen Bereitschaftsdienst, den Rettungsdienst oder eine geeignete medizinische Anlaufstelle.
Wo finden die Termine statt?
Wir arbeiten in den Praxisräumen der "Praxis Raum & Zeit" im Nerzweg 25 in 50859 Köln Lövenich, sowie aufsuchend (Hausbesuch bei Ihnen zuhause). Die Termine in der Schwangerschaft finden meistens in der Praxis statt, wohingegen die Wochenbettbesuche in der Regel bei Ihnen zuhause stattfinden.
Was macht die Hebamme im Wochenbett?
Im Wochenbett kontrolliert die Hebamme neben der körperlichen Rückbildung der Frau* auch die Anpassung und Entwicklung des Kindes an seine neue Umgebung, die Ernährung bzw. das Stillen und die Gewichtszunahme.
Die ersten Tage sind oftmals besonders aufregend. Das Wochenbett ist eine sehr besondere und auch sensible Zeit. Gerne geben wir je nach Bedarf Hilfestellung. Mehr zum Wochenbett und zur Stillzeit findet ihr hier.
Vertretungsregelung
Um euch langfristig mit voller Aufmerksamkeit, Ruhe und Herz begleiten zu können, gehören auch Erholungszeiten und freie Tage zu unserer Arbeit.
Geplante Urlaube kündigen wir euch frühzeitig an. Bei längeren Abwesenheiten bemühen wir uns sehr, euch für die ersten zwei Wochen nach der Geburt eine Vertretungshebamme anzubieten, damit ihr in dieser besonderen Zeit weiterhin gut begleitet seid.
Dies ist allermeistens möglich, allerdings gibt es keine garantierte Vertretungshebamme. Bei einzelnen freien Tagen, Wochenenden oder kurzen Abwesenheiten besprechen wir die Regelung individuell mit euch. Je nach Situation kann eine Vertretungshebamme organisiert werden, eine telefonische Erreichbarkeit für akute Fragen ausreichen oder es greifen die bekannten Anlaufstellen und die reguläre medizinische Versorgung.

